Oktober 30, 2007
Ein Heilpaktiker hatte auf seiner Internetseite sowie in einem Branchenbuch für seine Tätigkeiten unter Angabe der folgenden Begriffe geworben:
„Osteopathie“, Chirotherapie“ und „Dunkelfelddiagnose“, „T.C.M.“, „vegetativ“, „B.F.D.“, „bioelektrische Funktionsanalyse“, „Kirlianphotographie“, „Dunkelfeld-Mikroskopie“, „Miasmatik“, „craniosacrale“, „Tuina“, „Qi Gong“, „H.O.T.“, „Bioresonanztherapie“ und „NLP“
Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2006 AZ: 12 O 66/06) sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HWG darf außerhalb der Fachkreise u. a. für Verfahren nicht mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen geworben werden, soweit sie nicht in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind. Das Gericht sah in der Verwendung der erwähnten Begriffe einen Verstoß gegen diese Vorschrift, da sich die Bedeutung der Bezeichnungen nicht spontan und ohne Zuhilfenahme weiterer Erkenntnisquellen erschließen würde.
Die Entscheidung kann unter der Rechtsprechungsdatenbank des Justizportals NRW angerufen werden: justiz.nrw.de
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Heilmittelwerbegesetz, Urteil, Werbung, Wettbewerbsrecht |
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Verfasst von B. Arendt
Oktober 28, 2007
„Heilpraktiker im Dschungel des Wettbewerbsrechts“ war das Thema des Vortrags von Rechtsanwalt Boris Arendt am 20.10.2007 im Rahmen der 47. Acon Jahrestagung 2007 in Göttingen.
Werbung für Heilpraktiker
Praxisschild, Internetwerbung, Zeitungsinserate, etc…
Zulässigkeit und Grenzen der Werbemöglichkeiten:
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Werbemöglichkeiten für Heilpraktiker sowie der damit verbundenen wettbewerbsrechtlichen Gefahren. Zulässigkeit und Grenzen der Werbung unter Einbeziehung der relevanten Gesetze, der Rechtssprechung und der Berufsordnung anhand von Praxisbeispielen.
Sie können den Vortrag unter folgendem Link herunterladen:
Vortrag : Heilpraktiker im Dschungel des Wettbewerbsrechts
Einen Auszug der relevanten Normen und Gesetze finden Sie hier: Handout Vortrag
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Verfasst von B. Arendt
Oktober 28, 2007
Ein ständiger Wandel und neue Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Heilpraktiker bei der Ausübung ihres Berufes haben uns dazu veranlasst, dieses Blog ins Leben zu rufen. In den nächsten Wochen werden hier Informationen zu verschiedenen Themengebieten veröffentlicht.
Fragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu diesem Angebot sind sehr willkommen.
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Verfasst von B. Arendt